Rechtsprechung
BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlust des Schadensfreiheitsrabattes bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als zu ersetzenden Schaden - Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall als ein Vermögensnachteil - Haftpflichtigkeit auf Grund der Beschädigung des fremden ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Unfallbedingte Prämiennachteile: in der Haftpflichtversicherung begründen keinen Ersatzanspruch gegen den schuldigen Unfallgegner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Papierfundstellen
- VersR 1978, 235
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74
Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76
Die Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall stellt einen Vermögensnachteil dar, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw's des Klägers, wofür die Beklagte allerdings zur Hälfte einzustehen hat, sondern darin hat, daß der Kläger bei dem Unfall das fremde Fahrzeug beschädigt hat und dafür haftpflichtig gemacht worden ist (BGHZ 66, 398, 400 = VersR 1976, 1066, 1067; Senatsurteil vom 19. April 1977 - VI ZR 90/76 - VersR 1977, 767). - BGH, 19.04.1977 - VI ZR 90/76
Anspruch auf Ersatz eines Vermögensnachteils als Sachfolgeschaden, bei …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76
Die Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall stellt einen Vermögensnachteil dar, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw's des Klägers, wofür die Beklagte allerdings zur Hälfte einzustehen hat, sondern darin hat, daß der Kläger bei dem Unfall das fremde Fahrzeug beschädigt hat und dafür haftpflichtig gemacht worden ist (BGHZ 66, 398, 400 = VersR 1976, 1066, 1067; Senatsurteil vom 19. April 1977 - VI ZR 90/76 - VersR 1977, 767).
- OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hinsichtlich einer überfluteten …
Der daraus folgende Vermögensnachteil gehört nicht zu den absoluten Rechtsgütern, deren Verletzung haftungsbegründend ist (BGHZ 66, 318 = VersR 76, 1066; VersR 1978, 235).