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   BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76   

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https://dejure.org/1977,1645
BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76 (https://dejure.org/1977,1645)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1977 - VI ZR 146/76 (https://dejure.org/1977,1645)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1977 - VI ZR 146/76 (https://dejure.org/1977,1645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlust des Schadensfreiheitsrabattes bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als zu ersetzenden Schaden - Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall als ein Vermögensnachteil - Haftpflichtigkeit auf Grund der Beschädigung des fremden ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249; StVG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unfallbedingte Prämiennachteile: in der Haftpflichtversicherung begründen keinen Ersatzanspruch gegen den schuldigen Unfallgegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Ersatzfähigkeit des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76
    Die Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall stellt einen Vermögensnachteil dar, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw's des Klägers, wofür die Beklagte allerdings zur Hälfte einzustehen hat, sondern darin hat, daß der Kläger bei dem Unfall das fremde Fahrzeug beschädigt hat und dafür haftpflichtig gemacht worden ist (BGHZ 66, 398, 400 = VersR 1976, 1066, 1067; Senatsurteil vom 19. April 1977 - VI ZR 90/76 - VersR 1977, 767).
  • BGH, 19.04.1977 - VI ZR 90/76

    Anspruch auf Ersatz eines Vermögensnachteils als Sachfolgeschaden, bei

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - VI ZR 146/76
    Die Belastung mit einer höheren Leistungsprämie nach einem Verkehrsunfall stellt einen Vermögensnachteil dar, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw's des Klägers, wofür die Beklagte allerdings zur Hälfte einzustehen hat, sondern darin hat, daß der Kläger bei dem Unfall das fremde Fahrzeug beschädigt hat und dafür haftpflichtig gemacht worden ist (BGHZ 66, 398, 400 = VersR 1976, 1066, 1067; Senatsurteil vom 19. April 1977 - VI ZR 90/76 - VersR 1977, 767).
  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 97/99

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hinsichtlich einer überfluteten

    Der daraus folgende Vermögensnachteil gehört nicht zu den absoluten Rechtsgütern, deren Verletzung haftungsbegründend ist (BGHZ 66, 318 = VersR 76, 1066; VersR 1978, 235).
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